Dipl.-Ing. ET Bianka Müller Projektassistenz – Büroservice
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Eine Unterstützung im Bereich
Büroservice
könnte wie folgt aussehen:
Die Vorschriften des § 6 Nr. 3 u. 4 und § 8 des Steuerberatungsgesetz erlaubt nur einem Personenkreis mit besonderen Voraussetzungen an die berufliche Ausbildung, Kontieren, Erfassung und Auswerten der lfd. Geschäftsvorfälle eines Unternehmens anzubieten und durchzuführen. Ich biete keine Leistungen an, die den steuerberatenden Berufen vorbehalten sind: Echte Steuerberatung, Rechtsberatung im steuerlichen Bereich, steuerliche Vertretung, Anfertigung von Abschlüssen und Bilanzen und deren Vorbereitung, Anfertigung von Steuererklärungen und Vertretung des Steuerpflichtigen bleiben weiterhin in den bewährten Händen des Steuerberaters. Dieser kann jedoch einfach mit den von mir angefertigten Daten und Auswertungen weiterarbeiten.
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